Ein E-Scooter-Fahrer, der im Herbst 2023 in Salzburg wegen eines Schlaglochs stürzte und dabei schwere Verletzungen erlitt, erhält kein Schmerzensgeld von der Stadt. Das Oberlandesgericht Linz hat ein entsprechendes Urteil des Landesgerichts Salzburg bestätigt und die Klage des Mannes damit endgültig abgewiesen. Entscheidend für das Gericht war die Feststellung, dass der Fahrer im Moment des Unfalls abgelenkt war.
Das Wichtigste in Kürze
- Endgültiges Urteil: Gerichte weisen Schmerzensgeldklage eines E-Scooter-Fahrers gegen die Stadt Salzburg ab.
- Schwere Verletzungen: Der Mann erlitt bei dem Sturz mehrere Rippenbrüche, einen Lungenkollaps und eine Schädelprellung.
- Entscheidender Faktor: Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Fahrer kurz vor dem Unfall abgelenkt war.
- Keine Haftung der Stadt: Dem Kläger gelang es nicht zu beweisen, dass die Stadt ihre Pflichten zur Instandhaltung der Straße verletzt hat.
Ein schwerer Unfall mit juristischem Nachspiel
Der Vorfall ereignete sich bereits im Herbst 2023 auf einer Straße, die sich im Eigentum der Stadt Salzburg befindet. Ein Mann war mit seinem E-Scooter unterwegs, als er durch ein Schlagloch zu Fall kam. Die Folgen des Sturzes waren gravierend und machten eine medizinische Behandlung notwendig.
Der Fahrer erlitt bei dem Unfall multiple Verletzungen. Die medizinische Diagnose umfasste mehrere gebrochene Rippen, einen Lungenkollaps sowie eine schwere Prellung des Schädels. Aufgrund dieser erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen entschied sich der Mann, rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Klage gegen die Stadt Salzburg
In seiner Klage machte der E-Scooter-Fahrer die Stadt Salzburg für den Unfall verantwortlich. Er argumentierte, dass das Schlagloch auf der Fahrbahn eine erhebliche Gefahr darstellte. Seiner Ansicht nach war das Loch tief, bestand schon seit längerer Zeit und wurde von der Stadtverwaltung nicht ordnungsgemäß repariert.
Die rechtliche Grundlage seiner Forderung war die sogenannte Wegehalterhaftung. Dieses Prinzip besagt, dass der Eigentümer einer Verkehrsfläche – in diesem Fall die Stadt Salzburg – für deren sicheren Zustand verantwortlich ist und für Schäden haftet, die durch Mängel entstehen.
Was ist die Wegehalterhaftung?
Die Wegehalterhaftung ist im österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Sie verpflichtet den Eigentümer eines Weges (z.B. Straßen, Gehwege), diesen in einem zumutbar sicheren Zustand zu erhalten. Kommt eine Person aufgrund eines mangelhaften Zustands zu Schaden, kann der Wegehalter haftbar gemacht werden, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Position der Stadt und die entscheidende Beweislage
Die Stadt Salzburg wies die Vorwürfe des Klägers entschieden zurück. Vertreter der Stadt argumentierten vor Gericht, dass die betreffende Straße regelmäßig kontrolliert werde. Tatsächlich habe eine Überprüfung nur zwei Wochen vor dem Unfall stattgefunden. Dabei sei lediglich eine „seichte Mulde“ dokumentiert worden, jedoch kein gefährliches Schlagloch.
Darüber hinaus warf die Stadt dem E-Scooter-Fahrer eigenes Fehlverhalten vor. Sie behauptete, er sei mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs und habe die notwendige Aufmerksamkeit im Straßenverkehr vermissen lassen. Diese Argumentation sollte sich im weiteren Verlauf des Verfahrens als zentral erweisen.
Ablenkung als Unfallursache
Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger kam zu einem klaren Ergebnis: Der Fahrer war kurz vor dem Sturz durch einen anderen Verkehrsteilnehmer, einen Radfahrer, abgelenkt. Diese kurze Unaufmerksamkeit war laut Gutachten entscheidend.
Sachverständigengutachten entlastet die Stadt
Das Gutachten des Sachverständigen brachte die Wende im Prozess. Es stellte fest, dass der Fahrer das Loch auf der Fahrbahn hätte erkennen und darauf reagieren können, wenn er sich vollständig auf den Verkehr konzentriert hätte.
Hätte sich der Kläger auf die Fahrbahn konzentriert, hätte er das Loch gesehen, so die zentrale Aussage des Sachverständigen vor Gericht.
Diese Feststellung schwächte die Position des Klägers erheblich. Es gelang ihm letztlich nicht, den notwendigen Beweis zu erbringen, dass der Straßenzustand mangelhaft war und die Stadt ihre Instandhaltungspflichten grob fahrlässig verletzt hatte. Die alleinige Existenz einer Unebenheit auf der Straße reicht für eine Haftung des Wegehalters nicht aus.
Endgültige Entscheidung der Gerichte
Das Landesgericht Salzburg wies die Klage auf Schmerzensgeld in erster Instanz ab. Die Richter folgten der Argumentation, dass die Ablenkung des Fahrers eine wesentliche Rolle spielte und die Stadt keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte.
Der Kläger legte gegen dieses Urteil Berufung ein, doch auch das Oberlandesgericht Linz als zweite Instanz bestätigte die Entscheidung. Mit diesem Urteil ist der Rechtsstreit nun abgeschlossen. Der E-Scooter-Fahrer muss die Kosten für seine schweren Verletzungen und den juristischen Prozess selbst tragen. Das Urteil unterstreicht die hohe Eigenverantwortung von Verkehrsteilnehmern, insbesondere bei der Nutzung von E-Scootern, und die strengen Anforderungen für eine erfolgreiche Klage im Rahmen der Wegehalterhaftung.





