Am Landesgericht Salzburg beginnen am Dienstag drei voneinander unabhängige Gerichtsverfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Angeklagt sind drei männliche Personen im Alter von 15, 26 und 30 Jahren, denen der Besitz von insgesamt tausenden kinderpornografischen Fotos und Videos vorgeworfen wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei separate Gerichtsverfahren starten am selben Tag am Landesgericht Salzburg.
- Die Angeklagten sind 15, 26 und 30 Jahre alt.
- Insgesamt geht es um den Besitz von mehr als 2.900 Fotos und Videos, die sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigen.
- Einem der Angeklagten wird auch die Weitergabe von Material vorgeworfen.
Prozessauftakt am Landesgericht
Das Landesgericht Salzburg steht vor einem juristisch intensiven Tag. Gleich drei Fälle, die sich mit dem schweren Delikt der Herstellung, des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material befassen, werden am Dienstag verhandelt. Obwohl die Fälle thematisch zusammenhängen, werden sie getrennt voneinander behandelt, da es keine direkte Verbindung zwischen den drei Angeklagten gibt.
Die Salzburger Staatsanwaltschaft hat in allen drei Fällen Anklage erhoben. Die Ermittlungen förderten bei den Beschuldigten eine erhebliche Menge an belastendem Material zutage, das auf verschiedenen Datenträgern gespeichert war.
Die Angeklagten und die konkreten Vorwürfe
Die drei Männer müssen sich für Taten verantworten, die laut österreichischem Strafgesetzbuch schwerwiegende Vergehen darstellen. Die Altersspanne und die Menge des sichergestellten Materials unterscheiden sich in den einzelnen Fällen deutlich.
Fall 1: Der 15-jährige Jugendliche
Besonders hervorzuheben ist der Fall des jüngsten Angeklagten, der selbst erst 15 Jahre alt ist. Bei ihm stellten die Ermittlungsbehörden eine beträchtliche Menge an illegalem Material sicher. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich um 360 Fotos und 20 Videos, die den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen dokumentieren.
Zusätzlich zum reinen Besitz des Materials wird dem Jugendlichen vorgeworfen, aktiv zur Verbreitung beigetragen zu haben. Er soll zwei der Darstellungen an andere Personen weitergeleitet haben. Dieser Umstand wiegt rechtlich besonders schwer.
Zahlen im Überblick
- 15-Jähriger: 360 Fotos, 20 Videos, 2 davon weitergeleitet
- 30-Jähriger: Mehr als 1.800 Fotos und Videos
- 26-Jähriger: Rund 700 Darstellungen aus dem Darknet
Fall 2: Der 30-jährige Österreicher
Der zweite Angeklagte ist ein 30-jähriger Österreicher. Bei ihm wurde die größte Menge an Missbrauchsdarstellungen gefunden. Die Anklage spricht von mehr als 1.800 Dateien, darunter sowohl Fotos als auch Videos, die auf seinem Computer gespeichert waren.
Die schiere Menge des Materials deutet auf ein systematisches Sammeln hin und wird im Prozess eine zentrale Rolle spielen. Die Ermittler müssen klären, über welchen Zeitraum und aus welchen Quellen der Mann das Material bezogen hat.
Fall 3: Der 26-jährige Slowene
Im dritten Verfahren steht ein 26-jähriger slowenischer Staatsbürger vor Gericht. Ihm wird der Besitz von rund 700 kinderpornografischen Darstellungen vorgeworfen. Eine Besonderheit in diesem Fall ist die Herkunft des Materials.
Laut Anklageschrift soll der Mann die Dateien aus dem sogenannten Darknet bezogen haben. Dieser anonymisierte Teil des Internets wird häufig für illegale Aktivitäten genutzt, was die Ermittlungen und die Nachverfolgung der Täter erschwert.
Was ist das Darknet?
Das Darknet ist ein abgeschirmter Bereich des Internets, der nicht über herkömmliche Suchmaschinen zugänglich ist und spezielle Software erfordert. Es bietet den Nutzern ein hohes Maß an Anonymität, was es zu einem Umschlagplatz für illegale Waren, Dienstleistungen und Inhalte, einschließlich Missbrauchsdarstellungen, macht.
Rechtliche Einordnung und mögliche Strafen
Der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material sind in Österreich strengstens verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Der relevante Paragraph im Strafgesetzbuch (StGB) ist § 207a, der sich mit „Pornografischen Darstellungen Minderjähriger“ befasst.
Das Gesetz sieht für den bloßen Besitz Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor. Wer solches Material jedoch verbreitet, weiterleitet oder anderen zugänglich macht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Bei einer großen Menge an Material oder gewerbsmäßigem Handeln kann die Strafe noch höher ausfallen.
„Die Bekämpfung der Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger hat für die Justiz höchste Priorität. Jeder einzelne Fall wird konsequent verfolgt, um die Opfer zu schützen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen“, betonte ein Sprecher der Justiz kürzlich in einem ähnlichen Fall.
Für den 15-jährigen Angeklagten kommt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) zur Anwendung, das besondere Bestimmungen für straffällige Jugendliche vorsieht. Hier stehen erzieherische Maßnahmen oft im Vordergrund, jedoch sind bei schweren Delikten auch Freiheitsstrafen möglich, deren Höchstmaß in der Regel halbiert wird.
Ausblick auf die Gerichtsverhandlungen
Die drei Prozesse am Landesgericht Salzburg werden die Hintergründe der Taten und die persönliche Situation der Angeklagten beleuchten. Es wird zu klären sein, wie die Männer an das Material gelangten und welche Motive hinter ihrem Handeln standen.
Die Urteile werden zeigen, wie die Justiz auf diese unterschiedlichen Fälle reagiert – vom jugendlichen Täter bis zum Sammler großer Datenmengen aus dem Darknet. Die Öffentlichkeit wird die Ergebnisse mit großem Interesse verfolgen, da diese Fälle ein Schlaglicht auf ein dunkles gesellschaftliches Problem werfen, das die Behörden weltweit beschäftigt.





